Definition Reiseleitung

Reiseleiter mit Perspektive

Die verschiedenen Arten der Reiseleitung – eine Definition:

Es gibt im deutschsprachigen Raum weder eine einheitliche noch eine irgendwie offizielle Definition des Begriffs „Reiseleiter“ oder “Reiseleiterin”. Die verschiedenen Reiseveranstalter bezeichnen ihr Außendienstpersonal daher auch bisweilen sehr unterschiedlich. In der Regel ist man sich in der Reisebranche jedoch relativ einig über die folgende grobe Unterscheidung:

Reiseleiter/in: Tritt grob in zwei verschiedenen Gestalten auf:

Standort-Reiseleiter: Die Reiseleitung betreut Reisegäste bei Hotel-Pauschalreisen und empfängt diese am Flughafen. Sie begleitet die Transfers zum und vom Hotel und moderiert die Begrüßungs-Cocktails. Sie informiert weiterhin über das Hotel und seine Infrastruktur, das Urlaubsgebiet, sowie Ausflugsmöglichkeiten. Die Reiseleiter vermitteln bzw. verkaufen Ausflüge sowie Mietwagen und sonstige Leistungen vor Ort und begleiten bisweilen auch Ausflüge. Der Reiseleiter bzw. die Reiseleiterin steht für Fragen und Problemlösungen sowie bei Beschwerden und Reklamationen zur Verfügung. Er/Sie ist Repräsentant des Reiseveranstalters im Zielgebiet und betreut i.d.R. mehrere Hotels bzw. die Gäste des jeweiligen Veranstalters. Oft lebt die Reiseleitung direkt im Zielgebiet und ist befristet angestellt.

Rundreiseleiter/in: Er/Sie leitet die gesamte Reise von Reisebeginn bis Reiseende, dies umfasst z.B. die Gästebetreuung, die Organisation sowie die Führungen während der gesamten Reise (evtl. mithilfe von sog. „local guides“ oder Stadt- oder Museumsführern etc. vor Ort). Er/Sie ist verantwortlich für die Wanderführung, die Vermittlung von „technischen“ Informationen (Programmankündigungen, Infos zu Treffpunkten und –zeiten, Infos für eigene Unternehmungen etc.) sowie Informationen über Land und Leute bis hin zu landeskundlichen Vorträgen. Dies umfasst das gesamte „Paket“ der Reiseleitung. Unsere Infoportal reiseleiter.com nimmt sich hauptsächlich diese Art Reiseleitung zum Thema, daher an dieser Stelle nur ganz kurz gefasst, weitere Infos hierzu auf allen Seiten dieses Portals.

 

Weitere Begriffsdefinitionen: 

Reisebegleiter/in: Er/Sie ist vor allem für die Gruppenbetreuung zuständig. Die Führungen vor Ort übernimmt ein oder mehrere zugeschaltete lokale Führer. Die Reiseleitung ist Ansprechpartner für die Gäste bei Fragen und Problemen technischer Art und gleichzeitig Repräsentant des Veranstalters. Er/Sie vertritt ebenso die Interessen des Veranstalters gegenüber den Leistungsträgern vor Ort und muss ggf. mit Nachdruck für die Erbringung deren Leistungen sorgen. Die Reiseleitung überwacht somit den organisatorischen Ablauf und schreitet ggf. korrigierend ein. In manchen Fällen bezeichnen Reiseveranstalter ihre Reiseleiter als „Reisebegleiter“ und verstehen darunter auch den Aufgabenbereich des Reiseleiters. Falls diese aber wirklich nur die „Reisebegleitung“ erbringen, liegen die Honorare jedoch meist weit unter denen der hier als Reiseleiter bezeichneten Tätigkeiten.

Gästeführer/in: Er/Sie ist meist für die Führung in einzelnen Städten oder Regionen zuständig, die innerhalb einer Rundreise liegen. Dies kann von einer zweistündigen Führung bis hin zu zwei oder drei Tagen als Führer/in einer Region betragen. Ab mehr als einer Tagesführung kann dies der Aufgabe einer Reiseleitung gleich kommen. Da sich hier schon die Gruppenbetreuung über einen längeren Zeitraum erstreckt und damit gewisse gruppendynamische Prozesse mitgestaltet werden können bzw. müssen. IN diesem Fall kann das gesamte psychologische Aufgabenfeld hinzu kommen, wenn die Gruppe keinen eigenen Gruppenleiter dabei hat, dessen Aufgabe dies wiederum wäre. Bei Kurzreisen (z.B. Städtereisen) unterscheidet man hier inhaltlich kaum zwischen Gästeführer/innen und Reiseleiter/innen, wenn diese nur von einer Person geleitet werden.

Reiseführer/in: Er/Sie kommt im deutschsprachigen Raum dem Reiseleiter gleich. In manchen Ländern (z.B. Türkei) versteht man hierunter den Rundreiseleiter im Gegensatz zum Reiseleiter als „Gästeberteuuer“ in den Hotels (also Standort-Reiseleiter). Manche Reisegäste bezeichnen den Reiseleiter als „Reiseführer“, in der Touristik wird dieser Begriff allerdings eher nicht verwendet. Wir aus der Reisebranche verstehen unter „Reiseführern“ allenfalls Bücher 😉

Guide / Tourguide: Solche Bezeichnungen sind entweder moderne, anglophile und eher “jugend-orientierte” Bezeichnungen für Reiseleiter/innen, die mancher Reiseveranstaslter für seine Reiseleiter/innen verwendet. In jedem Fall steht dies hauptsächlich für die englische Bezeichnung für den einheimischen Reiseleiter, den sog. „local guide“ (s.u.). Dieser übernimmt entweder alleine die gesamte Reiseleitung einer Gruppe oder steht dem deutschen, vom Reiseveranstalter mitgesandten Reiseleiter zur Seite.

Teamer: Bezeichnung für die Leitung und Betreuung von Gruppen mit eher jungem Publikum, meist Jugendreisen oder Aktivcamps. Dies kommt dann eher der Standortbetreuung gleich. Die Honorare liegen meist im unteren Bereich. Oft wird die Tätigkeit von Menschen erbracht wird, die ihren eigenen Urlaub mit Verantwortungsbereich und entsprechender Aufgabenstellung verbringen möchten oder eine Saison lang eine Art „work and travel“ unternehmen. Zielgruppe für diese Tätigkeit sind jüngere Leute wie Schüler, Studierende oder junge Menschen in einer beruflichen Übergangsphase.

Local Guide: Einheimischer (“local”) oder vor Ort lebender Reiseleiter, der entweder die komplette Reiseleitung im Zielgebiet alleine übernimmt, oder als lokaler Assistent der mitgesandten deutschen Reiseleitung zur Seite steht. Aus letzterem ergibt sich ein „Reiseleiter-Team“, welches unter idealen Bedingungen – vorher zwischen dem Veranstalter und der lokalen Agentur, die den local guide stellt, abgesprochen – eine Arbeitsteilung ermöglicht. Der mitgesandte Reiseleiter ist somit zuständig für die Gruppenbetreuung und die Gesamtdarstellung der landeskundlichen Wissensgebiete. Der local guide hingegen ist für die Organisation und die Details der landeskundlichen Vermittlung zuständig. Vielfach beherrschen local guides die Details viel besser (z.B. Jahreszahlen und Namen historischer Begebenheiten, Antworten auf Detailfragen zum alltäglichen Leben etc.), während sie aber selten die Gesamtheit vermitteln können, die aber die deutschen Reisegäste benötigen (z.B. „Überblick über den Islam als Religion“. Hier fehlen lokalen Guides oftmals die Kenntnisse über unsere Kultur, um Verständnis in Form von illustrativen Vergleichen – z.B. mit dem Christentum – herzustellen) oder geologische Hintergründe (local guides wissen genau, wie hoch ein Berg ist und wie er heißt, aber selten, aus welchen geologischen Gründen er dort steht). Auch können deutsche Reiseleiter viele Detail-Fragen nicht beantworten (z.B. „wieso tragen diese Mädchen hier blaue Zopfbänder und die anderen dort grüne?“), hierfür ist dann eher der local guide zuständig, der notfalls auch in der einheimischen Sprache fragen kann. Im Idealfall agiert man hier im harmonischen Team. Jedoch sollte ganz klar sein, dass der deutsche Reiseleiter als Vertreter der Interessen des Veranstalters „das Sagen hat“ und bestimmt, was geschieht (natürlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Agentur vor Ort). In manchen Ländern ist die Zuschaltung eines lizenzierten örtlichen Reiseleiters gesetzlich verpflichtend. In Ländern mit guter lokaler Reiseleiter-„Qualität“ erübrigt sich daher manchmal die Mitsendung eines eigenen Veranstalter-Reiseleiters. Andernorts ist die Reiseleiter-„Qualität“ jedoch relativ schlecht, daher entsenden die Veranstalter trotz höherer Kosten eigene Reiseleiter/innen zum Erhalt der erhofften Reisequalität insgesamt.